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Konjunkturpaket, was tun mit der Mehrwertsteuer?

Die Bundesregierung hat mit dem Konjunkturpaket eine Absenkung der Mehrwertsteuer beschlossen. Vom 1.Juli bis zum 31.Dezember 2020 soll der Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16% und der ermäßigte Satz von 7% auf 5% gesenkt werden.

Das ist ja grundsätzlich gut, aber wie gehe ich als Unternehmer damit um? Und vor allem wie rechne ich das aus? Wir spielen hier drei Szenarien durch.

Variante 1: Brutto-Preis soll gleich bleiben, die Marge damit steigen

Die ausgezeichneten Preise im Geschäft oder im Onlineshop bleiben bestehen und die eingesparte Mehrwertsteuer hilft meinem Unternehmen die Krisenzeit besser zu überstehen.

Da in allen Kassensystemen, sowie in den Produktdaten in Onlineshops die Mehrwertsteuer auf die bestehenden Netto-Preise drauf gerechnet wird, muss der Netto-Preis angehoben werden. Ansonsten ändert sich der Verkaufs-Brutto-Preis. In der Regel lässt sich in den Systemen nur der Mehrwertsteuersatz verändern, nicht automatisch der aktuelle Netto-Preis. Das ist ein Problem, denn um den aktuellen Verkaufs-Brutto-Preis zu behalten müssen wir auf den alten Netto-Preis 2,586% aufschlagen um den aktuellen Verkaufs-Brutto-Preis zu behalten.  Die anzuwendende Formel ist hierzu;

neuer Netto-Preis = alter Netto-Preis / 1,19 * 1,16 
                  = alter Netto-Preis * 1,02586 

Mit dieser Rechnung behalten wir den alten Verkaufs-Brutto-Preis und haben mit dem neuen Netto-Preis tatsächlich 16% Mehrwertsteuer korrekt berechnet.

Um den Mehrwertsteuersatz von 7% auf 5% zu senken müssen wir auf den alten Netto-Preis 1,904% aufschlagen um den aktuellen Verkaufs-Brutto-Preis zu behalten. Die anzuwendende Formel ist hierzu;

neuer Netto-Preis = alter Netto-Preis / 1,07 * 1,05 
                  = alter Netto-Preis * 1,01904

Mit dieser Rechnung behalten wir den alten Verkaufs-Brutto-Preis und haben mit dem neuen Netto-Preis tatsächlich 5% Mehrwertsteuer korrekt berechnet.

Was die Umsetzung betrifft sind hier die Betreiber der Kassensysteme und Onlineshops für Lösungen gefordert.

Variante 2: Die MwSt.-Senkung wird weitergegeben

Die Absenkung der Mehrwertsteuer gebe ich tatsächlich an den Kunden weiter und nutze das für eine 6-monatige Marketing-Aktion.

Die Mehrwertsteuersenkung kann man auch für eine sehr effiziente Werbe-Aktion nutzen und die 3% bzw. 2% an die Endverbraucher weitergeben. Es bietet sich an, mit gut sichtbaren Werbemitteln, wie z.B. Plakaten im Laden oder Schaufenster, Aufstellern und Stickern an der Kasse sowie auffälligen Bannern im Onlineshop und deren Warenkörbe, gezielt diese tatsächlich weiter gegebene Preissenkung zu bewerben. Dabei ist es i.d.R. unrealistisch, alle Preise neu auszuzeichnen – insbesondere da man ja dann im Dezember – zwischen Weihnachten und Neujahr, während auch die Inventur läuft – die Preise wieder neu auszeichnen muss. Hier sollte es ausreichen, wenn man die Kunden darauf hinweist, dass der Preis an der Kasse entsprechend reduziert wird. Hier sind gerade krumme Preise sehr hilfreich, denn damit ist jedem Kunden die Reduktion klar zu erkennen.

Aber Achtung: Die Reduzierung der MwSt. von 19% auf 16% entspricht eine Preissenkung von ca. 2,5%, nicht 3%. Grund ist, dass die MwSt. eine additive Steuer ist, die auf den Netto-Preis aufgeschlagen wird. Bei der Reduzierung von 7% auf 5% entsteht eine Preissenkung von ca. 1,9%.

Alter Preis: 119€ (19% MwSt) 
neuer Preis: 116€ (16% MwSt)

=> Rabatt: 119/116 = 2,5%

Bei der Reduzierung von 7% MwSt. auf 5% gilt entsprechend:

Alter Preis: 107€ (7% MwSt)
neuer Preis: 105€ (5% MwSt) 

=> Rabatt: 107/105 = 1,9%

Dieses Verhalten in der Preissenkung kann in der Kundenkommunikation natürlich ein Problem darstellen und führt sicherlich zu einiger Diskussion. Deshalb gibt es noch Variante 3:

Variante 3: Preisnachlass von 3% bzw. 2% hinterlegen.

Die Absenkung der Mehrwertsteuer gebe ich tatsächlich an den Kunden weiter und nutze das für eine 6-monatige Marketing-Aktion. Um Diskussionen zu vermeiden gebe ich dem Kunden tatsächlich 3% bzw. 2% Rabatt.

Wenn wir uns für diese Variante entscheiden, nutzen wir das natürlich für unsere Werbe-Aktion aus und schreiben uns das groß auf die Fahne. Damit für den Kunden auch nachvollziehbar eine Preis-Reduktion um 3% bzw 2% sichtbar ist, wird neben der Anpassung des MwSt-Satzes auch eine Senkung des Netto-Preises notwendig.

Bei der Anpassung von 19% auf 16% muss der Netto-Preis wie folgt reduziert werden:

Neuer Netto-Preis = 1,19/1,16*0,97 * alter Netto-Preis

                  = 0,9951 * alter netto-Preis

also eine Reduktion um 0,5%.

Bei der Anpassung von 7% auf 5% muss der Netto-Preis wie folgt reduziert werden:

Neuer Netto-Preis = 1,07/1,05*0,98 * alter Netto-Preis

                  = 0,9987 * alter netto-Preis

also eine Reduktion um 0,13%.

Was die Umsetzung betrifft sind hier die Betreiber der Kassensysteme und Onlineshops für Lösungen gefordert.

Bonus- und Rabatt-Rechnungen

Achten Sie darauf, dass ein einfacher Rabatt, Bonus oder Skonto nicht ausreicht! Auf der Rechnung / Kassenbon muss immer die korrekte Mehrwertsteuer ausgewiesen werden! Eine einfache Reduzierung des zu zahlenden Betrags ist steuerlich deshalb nicht ausreichend.

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