Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Die repalogic GmbH ist bemüht, ihre Website repalogic.com im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie der Barrierefreiheitsstärkungsverordnung (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise vereinbar mit den Anforderungen des BFSG / BFSGV sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 18. Juli 2025 erstellt und basiert auf einer unabhängigen technischen Analyse durch die repalogic GmbH selbst. Die Bewertung erfolgte mittels automatisierter Werkzeuge (z. B. Axe, WAVE, Lighthouse) sowie manueller Prüfverfahren, einschließlich Tastaturtests und Screenreader-Überprüfung (NVDA).

Inhalt der Prüfung

Folgende fünf exemplarische Seiten der Website wurden geprüft:

  1. Startseite

  2. Services-Seite

  3. Technology-Seite

  4. Kontaktseite

  5. Blog-Übersicht

Die Auswahl dieser Seiten basiert auf ihrer Relevanz für typische Nutzungsszenarien und stellt eine repräsentative Stichprobe der Website dar.

Festgestellte Barrieren

Im Rahmen der Prüfung wurden unter anderem folgende Barrieren festgestellt:

  • Fehlende oder generische Alternativtexte bei Bildern

  • Teilweise unzureichende Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund

  • Fokus-Indikatoren bei Tastaturnavigation nicht durchgängig sichtbar

  • Formulare mit unvollständiger Beschriftung und fehlerhafter semantischer Struktur

  • Nicht alle Inhalte sind per Tastatur vollständig bedienbar

  • Fehlende ARIA-Rollen und Landmark-Strukturen

  • HTML-Struktur mit unklarer Überschriftenhierarchie

Geplante Maßnahmen

Die identifizierten Barrieren werden im Rahmen eines laufenden Qualitätsprozesses bearbeitet.

Ziel ist eine Website, die vollständig den Anforderungen der WCAG 2.1 (Stufe AA) entspricht und für alle Nutzer:innen gleichermaßen zugänglich ist.

Barrierefreie Alternativen

Sollten Ihnen Inhalte der Website nicht zugänglich sein, bieten wir auf Anfrage barrierefreie Alternativen an. Bitte kontaktieren Sie uns:

repalogic GmbH
E-Mail: info@repalogic.com
Telefon: +49 (0)7575 / 92151-0

Feedback und Kontakt

Wir freuen uns über Hinweise und Rückmeldungen zur Barrierefreiheit unserer Website:

E-Mail: info@repalogic.com

Sollte die Website oder App nicht barrierefrei zugänglich sein und Sie keine zufriedenstellende Rückmeldung auf Ihre Anfrage erhalten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden:

Regierungspräsidium Tübingen – Referat 94 Marktüberwachung
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
E-Mail: bfsg@rpt.bwl.de
Webseite: rpt.baden-wuerttemberg.de

Durchsetzungsverfahren

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sieht für private Unternehmen kein Schlichtungsverfahren nach § 16 BGG vor.
Zuständig für die Überwachung und Durchsetzung der Anforderungen ist die Marktüberwachungsbehörde des Landes Baden-Württemberg (siehe oben).
Ein gesondertes Schlichtungsverfahren besteht daher nicht.

Aktualisierung

Diese Erklärung wurde zuletzt am 27. Oktober 2025 aktualisiert.

 

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