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Handeln Sie jetzt, bevor es zu spät istWarum Barrierefreiheit für Webseiten und mobile Apps wichtig ist

Die digitale Welt entwickelt sich rasant weiter, und mit ihr steigen die Chancen und Möglichkeiten für jedes Unternehmen. Gleichzeitig wachsen aber auch die Erwartungen und Bedürfnisse der Nutzer. Immer wichtiger wird dabei das Thema Barrierefreiheit, also die Gestaltung von Webseiten und mobilen Apps so, dass sie für alle Menschen, unabhängig von ihren körperlichen oder kognitiven Fähigkeiten, zugänglich sind. Unternehmen, die diesen Aspekt ignorieren, riskieren nicht nur den Ausschluss großer Nutzergruppen, sondern auch ernsthafte rechtliche Konsequenzen.

 

Diagram mit Statistiken über Zahlen in Deutschland
In Deutschland leiden 1,2 Millionen an einer Sehbehinderung, 3,5 Millionen sind farbenblind, 5,5 Millionen leiden unter einer Hörschwäche, 10 Millionen Menschen leiden unter einer Motorikschwäche und über 8 Mio. haben aufgrund des Alters körperliche Einschränkungen. 

Zahlen sprechen eine klare Sprache

Es ist wichtig, dass man sich eines klar wird: Barrierefreiheit ist nicht nur eine moralische Verpflichtung. Sie bringt auch handfeste Vorteile mit sich. Indem Sie Ihre Webseite oder App barrierefrei gestalten, öffnen Sie die Türen zu einer größeren und zahlungskräftigen Zielgruppe. Doch wie groß ist diese Zielgruppe tatsächlich?

  • Menschen mit Sehbehinderungen: Weltweit gibt es etwa 1,3 Milliarden Menschen mit irgendeiner Form von Sehbehinderung. Davon sind rund 36 Millionen blind, und etwa 217 Millionen Menschen haben eine moderate bis schwere Sehbeeinträchtigung. Allein in Deutschland sind rund 1,2 Millionen Menschen stark sehbehindert oder blind. Aber auch geringere Sehbeeinträchtigungen wie Kurzsichtigkeit oder Altersweitsichtigkeit betreffen Millionen von Menschen.

  • Farbblindheit: Etwa 8% der Männer und 0,5% der Frauen in Europa sind von einer Form der Farbblindheit betroffen. Das bedeutet, dass in Deutschland ungefähr 3,5 Millionen Menschen Farben nicht korrekt wahrnehmen können.

  • Hörbehinderungen: Weltweit sind etwa 466 Millionen Menschen von Hörverlust betroffen, darunter 34 Millionen Kinder. Auch hier spielt die Barrierefreiheit eine entscheidende Rolle, beispielsweise durch Untertitelung von Videos.

  • Motorische Einschränkungen: Menschen mit eingeschränkter Mobilität, sei es durch eine körperliche Behinderung, eine temporäre Verletzung oder altersbedingte Einschränkungen, benötigen alternative Bedienmöglichkeiten, wie die Navigation nur mit der Tastatur oder Sprachsteuerung.

 

Zunehmendes Alter der Bevölkerung: 

In Deutschland sind altersbedingte Einschränkungen ein wachsendes Thema, da die Bevölkerung zunehmend älter wird. Hier einige Schätzungen:

  • Sehschwächen: Etwa 20% der Menschen über 60 Jahren haben altersbedingte Sehschwächen, die es erforderlich machen, Schriftgrößen zu vergrößern oder den Kontrast anzupassen. Das entspricht etwa 4 Millionen Menschen in dieser Altersgruppe.

  • Hörschwächen: Rund 30% der über 65-Jährigen haben eine Hörschwäche, was den Bedarf an barrierefreien Inhalten wie Untertiteln erhöht. Das betrifft etwa 6 Millionen Menschen.

  • Motorische Einschränkungen: Altersbedingte motorische Einschränkungen, die eine einfache Navigation und größere Klickflächen erfordern, betreffen schätzungsweise 10-15% der über 65-Jährigen, also etwa 2 bis 3 Millionen Menschen.

Zusammengefasst sind schätzungsweise 6 bis 8 Millionen Menschen in Deutschland durch altersbedingte Einschränkungen auf barrierefreie Webseiten angewiesen, um problemlos am digitalen Leben teilzunehmen. Das betrifft also jeden von uns!

Diese Zahlen zeigen deutlich, dass Barrierefreiheit nicht nur eine „nette Zusatzoption“ ist, sondern eine essentielle Anforderung für eine große, wachsende und zahlungskräftige Zielgruppe darstellt. Zudem betrifft Barrierefreiheit nicht nur extreme Fälle von Behinderungen. Denken Sie an die vielen Menschen, die im Alter mit schlechter werdendem Sehvermögen oder einer eingeschränkten Feinmotorik konfrontiert sind. Kleine Schriften oder schwer zu treffende Schaltflächen können hier schnell zu einem echten Hindernis werden.

 

Tastatur mit WCAG Button zum Aufrufen der Guidelines
Die Regeln im digitalen Kontext werden durch die WCAG-Richtlinien vorgegeben, im deutschen durch die BITV. Sie verbessern nicht nur die Nutzung für behinderte Menschen, sondern haben positive Effekte für alle Nutzer und für die eigenen SEO-Maßnahmen

Was bedeutet Barrierefreiheit im digitalen Kontext konkret?

Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Nutzer – einschließlich Menschen mit Behinderungen – uneingeschränkten Zugang zu Informationen und Funktionen auf Webseiten und Apps haben. Dies umfasst die Möglichkeit, Inhalte mit einer Tastatur statt einer Maus zu navigieren, Texte in einer für Screenreader verständlichen Form bereitzustellen und Farbkontraste so zu gestalten, dass sie auch von Menschen mit Sehbehinderungen (z.B. Farbenblindheit) gut wahrgenommen werden können.

Während Barrierefreiheit in erster Linie darauf abzielt, Menschen mit Behinderungen den Zugang zu digitalen Inhalten zu erleichtern, profitieren alle Nutzer von den Verbesserungen, die durch barrierefreie Gestaltung entstehen. Die Behebung der häufigsten Barrierefreiheitsfehler hat positive Auswirkungen auf die gesamte Nutzererfahrung, insbesondere in einem digitalen Umfeld, in dem die Lesegewohnheiten stark verändert sind.

 

Veränderte Lesegewohnheiten: Schnelles Scannen statt aufmerksames Lesen

Studien zeigen, dass die Mehrheit der Internetnutzer Inhalte nicht mehr aufmerksam liest, sondern sie scannt. Eine Studie von Nielsen Norman Group ergab, dass 79% der Nutzer Webseiten nur überfliegen, während lediglich 16% sie Wort für Wort lesen. Dies macht es umso wichtiger, dass Webseiten so gestaltet sind, dass sie schnell und einfach gescannt werden können. Dabei müssen einfach nur Grundlagen berücksichtigt werden:

  • Textalternativen für Bilder: Alt-Texte helfen nicht nur blinden oder sehbehinderten Nutzern, den Inhalt zu verstehen, sondern unterstützen auch visuelle Lerntypen, die Bilder oft schneller erfassen als Text.
  • Tastaturbedienbarkeit: Eine klare und einfache Tastaturnavigation macht es allen Nutzern leichter, schnell zwischen verschiedenen Bereichen einer Webseite zu wechseln, ohne den Lesefluss zu unterbrechen.
  • Guter Farbkontrast: Ein starker Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund stellt sicher, dass Informationen auch in schwierigen Lichtverhältnissen leicht erkennbar sind, was das schnelle Erfassen von Inhalten erleichtert.
  • Untertitel bei Videos: Untertitel machen es nicht nur gehörlosen Nutzern möglich, Inhalte zu verstehen, sondern auch denjenigen, die Videos ohne Ton ansehen müssen, etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln oder in lauten Umgebungen.
  • Einfache Navigation: Eine gut strukturierte und intuitive Navigation hilft Nutzern, schnell zu den gewünschten Inhalten zu gelangen. Dies ist besonders wichtig, da laut einer Studie von Forrester Research 50% der potenziellen Verkäufe verloren gehen, weil Nutzer die gesuchten Informationen nicht sofort finden.
  • Optimierte Formulare: Einfache, gut gestaltete Formulare, die schnell auszufüllen sind, reduzieren nicht nur Barrieren für Menschen mit motorischen Einschränkungen, sondern senken auch die Abbruchraten bei allen Nutzern.
  • Strukturierte Überschriften: Eine klare Hierarchie von Überschriften macht es einfacher, eine Seite zu scannen und die relevanten Informationen schnell zu finden. Dies ist besonders wichtig in einer Zeit, in der Nutzer durchschnittlich nur 6-8 Sekunden damit verbringen, zu entscheiden, ob eine Seite für sie relevant ist.

Diese Verbesserungen erhöhen nicht nur die Zugänglichkeit, sondern auch die allgemeine Benutzerfreundlichkeit, was zu einer höheren Kundenzufriedenheit und letztlich zu einer stärkeren Kundenbindung führt. Unternehmen, die ihre Webseiten und Apps barrierefrei gestalten, stellen sicher, dass ihre Inhalte von allen Nutzern – unabhängig von deren Lesegewohnheiten oder Fähigkeiten – effektiv aufgenommen werden können.

 

Wegweiser zwsichen Jahr 2024 und 2025
Im Jahr 2025 tritt das European Accessibility Acts (EAA) in Kraft. Im B2C-Bereich müssen Unternehmer dann Barrierefreiheit deutlich ernster nehmen.

Gesetzliche Anforderungen an Barrierefreiheit und kommende Verschärfungen

Barrierefreiheit ist nicht nur ein ethisches Anliegen, sondern wird zunehmend auch zu einer rechtlichen Verpflichtung für Unternehmen. Mit der bevorstehenden Verschärfung der Gesetzeslage im Jahr 2025, insbesondere durch die Umsetzung des European Accessibility Acts (EAA), steigen die Anforderungen und die möglichen Konsequenzen bei Nichteinhaltung.

 

Wer ist betroffen?

Betroffen sind nicht nur öffentliche Stellen, sondern auch private Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen über das Internet anbieten. Dazu gehören:

  • Online-Shops: Betreiber von E-Commerce-Plattformen und Einzelhändler, die ihre Produkte online verkaufen.
  • Banken und Finanzdienstleister: Alle, die Online-Banking oder andere digitale Finanzdienstleistungen anbieten.
  • Telekommunikationsunternehmen: Anbieter von Mobilfunk- und Internetdiensten.
  • Transportdienstleister: Airlines, Bahngesellschaften und andere Transportunternehmen mit Online-Buchungssystemen.
  • Unternehmen, die Software oder Apps entwickeln: Besonders solche, die breite Nutzergruppen ansprechen.

 

Verschärfung durch den European Accessibility Act (EAA)

Der European Accessibility Act fordert, dass digitale Produkte und Dienstleistungen bis 2025 barrierefrei gestaltet sein müssen. Die Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht wird auch in Deutschland verschärfte Kontrollen und Sanktionen mit sich bringen.

 

Wettbewerbsrechtliche Risiken und Sanktionen

Eine nicht-barrierefreie Website kann als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht gewertet werden, da sie bestimmten Nutzergruppen den Zugang erschwert oder unmöglich macht. Dies kann als Diskriminierung eingestuft werden, was erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Beispielrechnung:

  • Abmahnungen durch Wettbewerber: Ein Wettbewerber könnte Sie wegen unzureichender Barrierefreiheit abmahnen. Abmahnungen im Bereich Wettbewerbsrecht beinhalten häufig Kosten für den abmahnenden Anwalt und eine Vertragsstrafe, falls das Problem nicht innerhalb einer bestimmten Frist behoben wird. Diese Kosten können leicht zwischen 1.500 und 3.000 Euro pro Abmahnung betragen.

  • Vertragsstrafe: Wenn das Problem nicht behoben wird und es zu weiteren Verstößen kommt, können Vertragsstrafen anfallen. Diese können pro Verstoß schnell 5.000 bis 10.000 Euro betragen.

  • Gerichtliche Auseinandersetzungen: Sollte die Angelegenheit vor Gericht landen, können die Kosten für Gerichtsverfahren, Anwälte und eventuell Schadensersatzforderungen in die Höhe schießen. Solche Verfahren können schnell Gesamtkosten von 20.000 bis 50.000 Euro oder mehr verursachen, abhängig von der Größe des Unternehmens und der Schwere des Verstoßes.

 

Spezifische Strafen und Bußgelder

Neben Abmahnungen können bei Verstößen gegen die Barrierefreiheitsvorschriften auch direkte Bußgelder verhängt werden.

  • Bußgelder: In Deutschland sind Bußgelder von bis zu 100.000 Euro pro Verstoß möglich, je nach Schwere und Umfang der Beeinträchtigung. Diese können kumuliert werden, wenn mehrere Bereiche betroffen sind oder die Verstöße über längere Zeit nicht behoben werden.

  • Schadensersatzansprüche: Nutzer, die aufgrund fehlender Barrierefreiheit benachteiligt werden, können Schadensersatzansprüche geltend machen. Auch hier können die Summen erheblich sein, insbesondere wenn der Zugang zu wichtigen Dienstleistungen (z.B. Bankgeschäfte, Versicherungen) verhindert wurde.

 

Beispielrechnung für ein mittelständisches Unternehmen:

Ein mittelständisches Unternehmen mit einem Online-Shop, das eine Abmahnung wegen mangelnder Barrierefreiheit erhält, könnte folgende Kosten erwarten:

  1. Abmahnkosten: 2.000 Euro
  2. Vertragsstrafe bei Nichtbehebung: 5.000 Euro
  3. Bußgeld durch Behörden: 20.000 Euro
  4. Kosten für Gericht und Anwälte (falls erforderlich): 25.000 Euro

Gesamtkosten: 52.000 Euro

Dieser Betrag könnte für viele mittelständische Unternehmen schwerwiegende finanzielle Belastungen bedeuten.

 

Systematische Tests mit Checklisten zeigen den Erfolg
Systematische Checklisten helfen bei der Barrierefreiheit. Wir machen das seit 2005 kontinuierlich.

Unsere Erfahrungen und Kompetenzen im Bereich Barrierefreiheit

Bereits im Jahr 2005 hatten wir die Ehre, am renommierten "Biene Award" teilzunehmen, einem nationalen Wettbewerb, der die besten barrierefreien Webseiten auszeichnet. Unsere Einladung in die Finalrunden nach Berlin war für uns ein klares Zeichen, dass wir auf dem richtigen Weg sind.

Seitdem haben wir kontinuierlich an unserer Expertise gearbeitet und Barrierefreiheit als festen Bestandteil in all unseren Projekten integriert – sowohl im Web- als auch im Mobile-Bereich. Ein Beispiel hierfür ist unsere eigene Software TYRIOS, bei der wir von Anfang an darauf geachtet haben, dass sie für alle Nutzer zugänglich ist.

 

Barrierefreiheit in unserer Software TYRIOS

Unser Engagement für Barrierefreiheit spiegelt sich besonders in unserer Software TYRIOS wider. Von Anfang an haben wir darauf geachtet, dass alle Funktionen und Inhalte für möglichst viele Nutzer zugänglich sind. So haben wir beispielsweise darauf geachtet, dass unsere Software vollständig mit der Tastatur bedienbar ist und alle wichtigen Informationen auch von Screenreadern erfasst werden können. Die positive Resonanz unserer Nutzer bestärkt uns in unserem Bestreben, auch in Zukunft höchste Standards in der Barrierefreiheit zu setzen.

 

Fazit

Barrierefreiheit ist heute mehr denn je unverzichtbar. Sie öffnet die Türen zu einer größeren Zielgruppe, verbessert die Nutzererfahrung für alle und zeigt das soziale Verantwortungsbewusstsein eines Unternehmens. Angesichts der verschärften Gesetzeslage im nächsten Jahr und der potenziellen rechtlichen Risiken ist es für Unternehmen unerlässlich, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Wir haben uns verpflichtet, auch in Zukunft Barrierefreiheit in unseren Projekten zu fördern und kontinuierlich zu verbessern. Denn Barrierefreiheit ist nicht nur ein Trend, sondern ein notwendiger Schritt in Richtung einer inklusiven digitalen Zukunft.

Über den Author

Dr. Mathias Bank ist Gründer und Geschäftsführer der repalogic GmbH. Er ist ein Urgestein im Bereich Web-Entwicklung. So lernte er schon vor 30 Jahren, wie Webseiten von Grund auf aufgebaut sein müssen. Er hat damit den Erfolg des WWW aus erster Hand miterlebt.  Seit der Gründung des Unternehmens entwickelt Mathias Bank maßgeblich das TYRIOS-Ökosystem mit und leitet inzwischen eine Unternehmensgruppe mit über 30 international angestellten Mitarbeitern.

Neben seiner Unternehmenstätigkeit hat Dr. Mathias Bank an der Universität Ulm mit dem Schwerpunkt KI studiert und an der Universität Leipzig an der Fakultät für Sprachverarbeitung promoviert. Dabei hat er in Kooperation mit der Daimler AG Big-Data-Applikationen zur automatischen Qualitätsauswertung von Internet-Quellen erforscht und entwickelt.

Profilbild von Dr. Mathias Bank

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