Wie umfassend muss der Kunde über Produktmerkmale informiert werden? Mit dieser Frage dürfen sich deutsche Gerichte regelmäßig auseinander setzen. Dabei scheint sich eine Entwicklung herauszubilden: Es reicht nicht, den Kunden in den Produktdetails über die wesentlichen Produktmerkmale zu informieren. Vielmehr muss auch auf der Bestell-Übersicht der Kunde nochmals über die Produktdetails informiert werden. 

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