Nichts ist so komplex als dass es nicht komplizierter gehen würde. Das hat sich wohl auch der deutsche Gesetzgeber beim Umgang mit Gutscheinen gedacht. So müssen Sie als Shop-Betreiber auf wichtige Fallstricke achten, um keinen Ärger mit dem Finanzamt zu haben. Außerdem können Sie bares Geld sparen.

Grundsätzlich ist erst einmal zu unterscheiden, ob der Kunde einen Gutschein von Ihnen geschenkt bekommt oder ob er den Gutschein käuflich erwirbt.

Käuflich erworbene Gutscheine

Käuflich erworbene Gutscheine sind i.d.R. Gutscheine mit absoluten Beträgen. Bereits beim Verkauf muss hier aufgepasst werden:

  1. Ist bereits bekannt, für welche Produkte der Gutschein eingesetzt wird, so müssen Sie schon beim Kauf des Gutscheines die anfallenden MwSt.-Beträge berechnen und an das Finanzamt abführen.
  2. Ist noch nicht bekannt, für welches Produkt der Gutschein eingesetzt wird, können sie auch die MwSt-Beträge nicht ausrechnen, denn es wäre ja denkbar, dass der Kunde Produkte zu reduzierten Steuersätzen kaufen möchte. Deshalb ist der Gutschein steuerfrei zu verkaufen. Die MwSt. fällt erst beim Kauf des Produktes an.

Am konkreten Beispiel heißt das: wenn wir ein Produkt für 100€ netto (119€ brutto) verkaufen und der Kunde einen Gutschein von 50€ gekauft hat:

  1. Im ersten Fall sind in den 50€ bereits 7,98€ MwSt. enthalten. In den restlichen 69€ sind nur noch 11,02€ MwSt. abzuführen. Zwischen den Fälligkeiten der MwSt. kann eine erhebliche Zeit liegen, weshalb dies bei der Buchhaltung beachtet werden muss.
  2. Im zweiten Fall sind die 50€ steuerfrei, sie enthalten also keine MwSt. Der Kunde muss also auf die restlichen 69€ einen MwSt.-Betrag von 19€ abführen. Dies muss vom Online-Shop sowie von Kassensystem korrekt beachtet werden.

Gerade die korrekte Berechnung im zweiten Fall darf nicht vergessen werden und stellt so maches System vor Probleme.

Gutscheine als Marketing-Funktion

Gutscheine werden auch gerne für Marketing-Zwecke eingesetzt. Hier sind neben Gutscheinen mit absoluten Werten auch prozentuale Preisnachlässe beliebt. Und auch hier muss der Shop-Betreiber aufpassen, denn viele auf dem Markt befindliche Systeme berechnen die MwSt. gerade bei gemischten Mehrwertsteuersätzen nicht korrekt.

Nehmen wir als Beispiel einen Gutschein mit prozentualem Preisnachlass:

Artikel 1: 119€ (19% MwSt.)
Artikel 2: 107€ (7% MwSt.)
Gutschein: 10%

 Gesamtkosten: 119 -11,90 + 107 - 10,7 € = 203,40€

Der MwSt.-Satz beträgt hier 19€ - 1,9€ + 7€ - 1,12€ = 22,98€

Der Gutschein muss also in zwei Steuersätze aufgeteilt werden. Falsch ist die Verwendung eines maximalen bzw. minimalen Steuersatzes:

  • Die Nutzung eines maximalen Steuersatzes (19% von 11,90+10,70 = 3,61€) würde zu einem zu geringen MwSt.-Betrag von 22,39€ führen. 
  • Die Nutzung eines minimalen Steuersatzes (7% von 11,90+10,70 = 1,48€) würde hingegen zu einem zu hohen MwSt.-Betrag von 24,52€ führen. 

Mit Gutscheinen Geld sparen

Marketing-Gutscheine mit absoluten Beträgen lassen sich auch nutzen, um bares Geld zu sparen.

Nehmen wir wieder ein konkretes Beispiel:

Artikel 1: 119€ (19% MwSt.)
Artikel 2: 107€ (7% MwSt.)
Gutschein: 50€

Da der Gutschein geschenkt wird, reduziert sich der Kaufpreis der Artikel und es fallen weniger MwSt. an. Und genau hier kann man als Shop-Betreiber sparen. Schauen wir uns dafür zwei Extreme an:

Artikel 1 wir reduziert:

Artikel 1: 119€ - 50€ 69€ (11,02 € MwSt.)
Artikel 2: 107€ (7 € MwSt.) 

Summe: 157,98€ netto, 18,02 € MwSt.

Artikel 2 wird reduziert:

Artikel 1: 119€ (19 € MwSt.)
Artikel 2: 107€ - 50€ 57€ (9,10 € MwSt.)

Summe: 147,90 € netto, 28,10 € MwSt.

Intelligent angewendet verdient der Shop-Betreiber also 10€ mehr netto. Die günstigste Variante ist folglich, den Gutschein erst auf diejenigen Artikel anzuwenden, die den höchsten MwSt.-Satz haben. So muss der Shop-Betreiber weniger MwSt. abführen und spart Geld. Eine intelligente Shop-Software sowie ein passendes Kassensystem sollten diese Punkte also beachten.

Bildquelle: Service-Gutschein von musicline24

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